Privatkunden
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Und zwar ohne, dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!

Kleintiere, wie z.B. Katzen sind über die Privathaftpflicht mitversichert. Als Halter von Hunden und Pferden benötigen eine extra Versicherung.

Was ist versichert?
Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet. Der Versicherungsschutz besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere.
Welche Erweiterungen sind möglich?
Zusätzlich versicherbar sind:
  • Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, Flurschäden
Speziell für die Hundehalterhaftpflichtversicherung:
  • Welpen
Speziell für die Pferdehalterhaftpflichtversicherung:
  • Fohlen, Deckschäden, Private Kutschfahrten, Reitbeteiligungen, Unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter)
Was ist nicht versichert?
  • Gewerbliche Nutzung der Hunde und Pferde (z.B. entgeltlicher Verleih, Reitunterricht, berufliche Teilnahme an Turnieren/Pferderennen)
  • Alle Vermögensschäden, die nicht als Folge eines Sach- oder Personenschadens auftreten.
  • Bitte beachten Sie, dass bestimmte Hunderassen (z.B. Rottweiler, Dobermann, Pitbull und weitere Kampfhunde) anfragepflichtig sind!
Was ist zusätzlich zu empfehlen?
Im Krankheitsfall des Tieres oder bei einem Unfall können hohe Kosten auf den Besitzer zukommen. Damit Ihr Tier jedoch in jedem Fall optimal versorgt werden kann, empfiehlt sich eine Tierkrankenversicherung. Je nach Wert des Tieres, ist auch eine zusätzliche Tierlebensversicherung sinnvoll.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Gemäß dem Tarif können Sie zwischen unterschiedlichen Versicherungssummen auswählen. Diese sollte aber nicht geringer als 3 Mio pauschal sein. Bei einigen Zusatzleistungen gibt es Höchstgrenzen und/oder Selbstbeteiligungen.
Welche Leistungen werden im Schadensfall bezahlt?
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.

Besteht die Forderung des Geschädigten zurecht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.