Privatkunden
Glasversicherung
Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder. Der Vorteil der Glasversicherung ist, dass auch Eigenschäden ersetzt werden. Sie macht aber nur Sinn, wenn Sie große Fensterfläche oder teuer Glastische in Ihrer Wohnung haben.

Was ist versichert?
Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren-Versicherung“ d.h. es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.

Am Gebäude: Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas von Fernstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten und Dächern.

Im Gebäude/Mobiliar: Glasscheiben und -platten von Bildern, Schränken, Stand-, Wand und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen.
Welche Erweiterungen sind möglich?
Bei Überschwemmungen und anderen Naturkatastrophen benötigen Sie eine Elementarschadenversicherung. Die hilft auch bei Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Rückstau.

Haben Sie ein Fahrrad? Der Diebstahl aus Ihrem eigenen Keller oder eigener Garage ist grundsätzlich mitversichert, wenn es aus einen abgeschlossen Raum gestohlen wurde. Möchten Sie Ihr Fahrrad aber auch außerhalb Ihrer eigenen vier Wände gegen einfachen Diebstahl versichern, benötigen Sie eine zusätzliche Fahrradversicherung.
Was ist nicht versichert?
  • Beschädigungen der Oberflächen oder Kanten von Glasflächen wie z.B. Schrammen, Muschelausbrüche oder auch Kratzer
  • Mehrscheiben-Isoliergläser, die aufgrund undichter Randverbindungen „blind werden“
  • >Hohlgläser
Was ist zusätzlich zu empfehlen?
Glasscheiben sind nur ein Teil des Gebäude und der Einrichtung. Mauerwerk, Dach und die kompletten Hausratgegenstände stellen große Werte dar, welche es gilt abzusichern. Das Gefahrenpotential durch Feuer, Sturm,Leitungswasser, Einbruch, usw. ist gewaltig! Für diese Risiken empfehlen wir eine Wohngebäude- und Hausratversicherung.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme wird pauschal über die Größe der Nutzfläche ermittelt. Größere Glasscheiben (über 6-8 qm) z.B. Schaufenster müssen teilweise separat versichert werden.
Welche Leistungen werden im Schadensfall bezahlt?
Die Leistung für den Ersatz der zerbrochenen Scheiben erfolgt normalerweise als Naturalersatz. Das heißt, der Versicherer beauftragt ein Unternehmen mit dem Ersatz der gebrochenen Scheiben.