Firmenkunden
Transportversicherung
Kunden oder Vertriebspartner müssen nicht unbedingt in fernen Ländern sitzen – schon der Weg in die nächste Stadt birgt für Gütertransporte genügend Gefahren und bereits beim Verladen in den LKW kann die Ware vom Gabelstapler fallen und beschädigt werden. Auch Schiff, Flugzeug oder Bahn sind keine hundertprozentig sicheren Transportmittel, denn je nach Transportweg und -entfernung erfährt das Gut mehrere Umladungen zwischen teils verschiedenen Transportmitteln sowie Zwischenlagerungen, was die Gefahr einer Beschädigung oder gar eines Verlustes deutlich erhöht. Noch dazu verführen gerade hochwertige Güter wie etwa Unterhaltungselektronik, Computer oder Textilien häufig zum Diebstahl. Das Problem in all diesen Fällen: Die Haftung der befördernden Verkehrsträger ist meist zu gering, um den verursachten Schaden ausreichend zu ersetzen. Schutz vor dem finanziellen Risiko bietet dann nur eine Transportversicherung.

Was ist versichert?
Als versichert gelten alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungsschutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.

Versichert sind die im Vertrag genannten Güter während der Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen sowie sonstige Aufwendungen und Kosten.

Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie den Beitrag zur großen Haverei. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs-, Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten sind abgedeckt. Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.
Welche Erweiterungen sind möglich?
Zusätzliche Erweiterungen, die optional versichert werden können, betreffen:
  • die Erstattung des imaginären Gewinns, des Mehrwerts, des Zolls, der Fracht, der Steuern und Abgaben sowie sonstiger Kosten
  • die Erweiterung des Deckungsschutzes auch auf Güterfolge- und Vermögensschäden.
Was ist nicht versichert?
  • Vorsatz
  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen
  • Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
  • Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
  • Kernenergie sowie Schäden aus der Verwendung von chemischen, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
  • eine Verzögerung der Reise; innerer Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter; handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise vereinbart ist; normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise – es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese nicht vorsätzlich verschuldet
Was ist zusätzlich zu empfehlen?
Als sinnvolle Ergänzung zu einer Transportversicherung empfiehlt sich der Abschluss einer Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung, die Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen einer transportbedingten Betriebsunterbrechung bietet, sowie eine Werkverkehrsversicherung für Transporte von eigenen Gütern mit eigenen Fahrzeugen.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Der Versicherungswert umfasst folgende Summen:
  • der gemeine Handelswert oder in dessen Ermangelung der gemeine Wert der Güter am Absendungsort bei Beginn der Versicherung
  • die Versicherungskosten
  • die Kosten, die bis zur Annahme der Güter durch den Beförderer entstehen und der endgültig bezahlten Fracht
Welche Leistungen werden im Schadensfall bezahlt?
Der Versicherer erstattet:
  • den vollen Warenwert
  • die Beiträge zur Havarie Grosse
  • die Schadenminderungs- und Feststellungskosten sowie alle sonstigen vereinbarten Aufwendungen