Firmenkunden
Geschäftsinhaltsversicherung
Jeder Betrieb investiert zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in Büroeinrichtung, Werkzeuge, Maschinen, etc. . Feuer-, Raub- und Naturgewalten können jedoch die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören - und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche, sind eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes.

Was ist versichert?
Bewegliche Sachen am Versicherungsort, wie: technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge. Folgende Gefahren können abgesichert werden:
  • Feuer und Überspannungsschäden- inkl. der Verrußungsschäden, die aufgrund eines Feuers entstehen
  • Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
  • Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von Sturm verursachter Gebäudeschäden
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
Welche Erweiterungen sind möglich?
Überschwemmung sowie weitere Naturkatastrophen – wie Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche.
Was ist nicht versichert?
Folgende Ausschlüsse gelten in den Allgemeinen Bedingungen, können aber teilweise in den verschiedenen Tarifen mitversichert werden:
  • Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen
  • In der Einbruchdiebstahlversicherung: Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen
  • In der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage
  • In der Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut, Lawinen und durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
  • In der Elementarschadenversicherung: Schäden durch Sturmflut oder Rückstau
Was ist zusätzlich zu empfehlen?
Zu empfehlen ist eine zusätzliche Betriebsunterbrechungsversicherung – um die fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn ersetzt zu bekommen
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.
Welche Leistungen werden im Schadensfall bezahlt?
  • Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden.
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
  • Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.