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Betriebliche Krankenversicherung

Die neuartige betriebliche Krankenversicherung (bKv) gehört neben der Betriebsrente zu den betrieblichen Versorgungssystemen. Während Unternehmen jedoch gemäß dem „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge“, meist kurz als „Betriebsrentengesetz“ bezeichnet, verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern eine private Altersvorsorge zu ermöglichen, stellt eine Versicherung wie die betriebliche Krankenversicherung eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers dar. Anstelle einer Lohnerhöhung oder Bonuszahlung kann der Arbeitgeber so in die Gesundheit seiner Mitarbeiter investieren.

Die betriebliche Krankenversicherung bündelt verschiedene private Zusatzversicherungen, die die gesetzliche Krankenversicherung ergänzen sollen. Welche Versicherungen nun genau in diesem Paket enthalten sein sollen, kann in der Regel frei durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer entschieden werden. Eine Reihe von Zusatzversicherungen steht dabei zur Auswahl.

Die private Vorsorge nicht nur im Gesundheitsbereich wird seit einigen Jahren vom deutschen Staat sowohl gefordert als auch gefördert. Seitdem die gesetzlichen Krankenkassen ihren Leistungskatalog immer weiter einschränken und beispielsweise die Kosten für Sehhilfen oder Zahnersatz oft nur noch zum Teil oder gar überhaupt nicht übernehmen, gewinnt die private Vorsorge immer mehr an Bedeutung. Die privaten Versicherer springen in die entstandene Versorgungslücke und bieten, um nur einige Beispiele zu nennen, Zahnzusatz- und Brillenversicherungen, aber auch Chefarztbehandlungen oder Krankentagegeld. Viele dieser privaten Gesundheitsversicherungen sind äußerst sinnvoll – wie viele Menschen benötigen im Laufe ihres Lebens etwa teuren Zahnersatz – doch oft sind die monatlichen Beiträge hoch oder die Versicherung kann aufgrund einer ungünstig ausgefallenen Gesundheitsprüfung gar nicht erst abgeschlossen werden.

Eine betriebliche Krankenversicherung ist immer eine Gruppenversicherung. Sie kann entweder für die gesamte Belegschaft oder aber für eine ausgewählte Gruppe abgeschlossen werden. Durch den „Mengenrabatt“ sind die Beiträge meist erheblich günstiger als in einer individuell abgeschlossenen Versicherung. Zudem entfällt die normalerweise obligatorische Gesundheitsprüfung oder wird durch eine stark vereinfachte Form derselben ersetzt, so dass auch Personen mit Beeinträchtigungen in den Genuss einer privaten Zusatzversicherung kommen können. Die betriebliche Krankenversicherung wird steuerlich gefördert bzw. lässt sich bis zu einem gewissen Grad von der Steuer absetzen.

Arbeitgeber können die betriebliche Krankenversicherung als eine Art Lohnerhöhung in Form eines Sachwerts sehen. Ein solches „Geschenk“ an die Mitarbeiter eignet sich etwa als Instrument zur Belohnung bzw. zur Mitarbeiterbindung. Zudem wird es in Zukunft immer wichtiger, einen positiven Eindruck auf die besten Fachkräfte zu machen und als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben – der demografische Wandel hinterlässt jetzt schon seine Spuren, indem in einigen Teilen Deutschlands selbst die Hilfsarbeiter schon knapp werden.
Wie funktioniert eine betriebliche Krankenversicherung?
Der Arbeitgeber schließt mit einer Versicherungsgesellschaft einen Kollektivvertrag ab. Dabei versichert er entweder die gesamte Belegschaft seines Unternehmens oder eine bestimmte homogene Gruppe, beispielsweise alle Führungskräfte und leitenden Angestellten. Schließlich übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge für im Vorfeld ausgewählte Zusatzversicherungen. Dabei ist der Arbeitgeber stets der Vertragspartner. Die Kommunikation sollte allerdings nicht über ihn laufen, sondern zwischen den Versicherten und der Versicherungsgesellschaft.
Um eine betriebliche Krankenversicherung abzuschließen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zuallererst muss eine Mindestanzahl an Mitarbeitern versichert werden. Je nach Größe des Unternehmens kann die Grenze bei 5 oder auch bei 10 Mitarbeitern festgelegt werden. Dies ist jedoch abhängig von den jeweiligen Versicherungsgesellschaften. Allgemein gefordert wird jedoch, dass mittelständische Unternehmen mindestens 50 Prozent und große Unternehmen mindestens 25 Prozent der Belegschaft versichern lassen. Geringfügig und kurzfristig Beschäftigte, sogenannte Leiharbeiter und Saisonkräfte können dabei nicht in eine betriebliche Krankenversicherung aufgenommen werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann das Versicherungsunternehmen auf eine Gesundheitsprüfung verzichten. Im Gegenzug müssen die Versicherten allerdings bereit sein, für diesen Vorteil eventuell Einschränkungen der Leistungen hinzunehmen.
Die betriebliche Krankenversicherung kann in der Regel auch nach einem Ausscheiden aus dem Unternehmen weitergeführt werden. In diesem Fall zahlt jedoch der ehemalige Arbeitnehmer selbst die anfälligen Beiträge.
Welche Vorteile bietet eine betriebliche Krankenversicherung?
Die betriebliche Krankenversicherung bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zahlreiche Vorteile. So versetzt sie Arbeitgeber etwa in die Lage, ihren verdienten Mitarbeitern etwas Gutes zu tun, ohne dass ein großer Teil der Zahlungen gleich beim Finanzamt landet. Das Problematische an einer Bonuszahlung bzw. Lohnerhöhung besteht darin, dass dafür sowohl Steuern als auch Sozialabgaben entrichtet werden müssen. In der Regel kommt von einer solchen Zahlung weniger als die Hälfte dessen, was der Arbeitgeber tatsächlich zahlt, auch beim Mitarbeiter an. Eine betriebliche Krankenversicherung ist jedoch bis zu einer Höhe von 44,- Euro je Mitarbeiter und Monat frei von Sozialabgaben und Steuern und kann zudem noch bei der jährlichen Steuererklärung als gewinnmindernd geltend gemacht werden.

Die Mitarbeiter hingegen profitieren von einer betrieblichen Krankenversicherung, indem sie nun in den Genuss besserer Gesundheitsleistungen kommen. Dies wirkt sich natürlich auch positiv auf die individuelle Gesundheit und damit auf die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers aus – und so schließlich auf die Bilanzen des Unternehmens. Im Klartext: Belohnungen und soziale Leistungen erhöhen nicht nur die Motivation der Mitarbeiter, sondern wirken sich auch überaus positiv auf den Ruf als Arbeitgeber aus.

Eine betriebliche Krankenversicherung ist übrigens in der Lage, Privatleistungen zu erheblich günstigeren Bedingungen anzubieten. Die niedrigeren Beiträge rechnen sich für den Versicherer dennoch, weil sie quasi eine Art „Mengenrabatt“ darstellen. Die betriebliche Krankenversicherung ist immer eine Gruppenversicherung, d.h. es muss immer eine Mindestanzahl von Mitarbeitern versichert werden. Die Gesundheitsprüfung entfällt hingegen oder wird durch eine stark vereinfachte Form ersetzt. So kommen auch Personen in den Genuss einer privaten Gesundheitsvorsorge, die normalerweise durch diese Prüfung fallen würden und deshalb keine Versicherung abschließen könnten. Bei einigen Tarifen ist es auch möglich, Familienmitglieder ebenfalls günstig mitzuversichern.

Die Vorteile für Arbeitgeber auf einen Blick:
  • höhere Mitarbeiterbindung
  • höhere Attraktivität als Arbeitgeber
  • Kosten sind bis zu einer Höhe von 44,- Euro je Monat und Mitarbeiter sowohl steuer- als auch sozialabgabenfrei
  • Kosten können als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden

Die Vorteile für Arbeitnehmer auf einen Blick:
  • günstige Beiträge
  • keine oder nur stark vereinfachte Gesundheitsprüfung
  • keine Wartezeiten
  • bessere Gesundheitsvorsorge
  • Familienabsicherung für Kinder und Ehepartner oft möglich
Wen versichert die betriebliche Krankenversicherung?
Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, in eine betriebliche Krankenversicherung aufgenommen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Mitarbeiter einen zeitlich unbefristeten Arbeitsvertrag haben. Saisonarbeiter und geringfügig Beschäftigte sind von diesem Angebot ausgeschlossen.

Auch neu hinzugekommene Arbeitnehmer können in bereits bestehende Verträge eintreten. Dabei gilt es jedoch, vertraglich festgelegte Fristen zu beachten. Die betriebliche Krankenversicherung bietet auch Kindern und Ehepartnern von Arbeitnehmern vergünstigte Konditionen. In diesem Fall ist aber der Arbeitnehmer Vertragsnehmer und auch zuständig für die Zahlung der anfälligen Beiträge. Die Kinder werden bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mitversichert. Sollen Kinder und Ehepartner mitversichert werden, müssen diese Fragen zu ihrem Gesundheitszustand beantworten.

In die betriebliche Krankenversicherung aufgenommen werden:
  • Mitarbeiter, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind
  • sowohl Männer als auch Frauen zu gleichen Bedingungen
  • deren Kinder und Ehepartner
Welches Leistungsspektrum sichert die betriebliche Krankenversicherung ab?
Die Kosten für eine betriebliche Krankenversicherung können sehr unterschiedlich ausfallen, je nachdem, welche Leistungen in die Policen mit aufgenommen werden und welche nicht. Bei den meisten Versicherern können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem breiten Angebot der privaten Krankenzusatzversicherungen auswählen. Natürlich ist es möglich, ein Budget festzulegen, anhand dessen eine Auswahl zu treffen und vielleicht mehrere Bausteine miteinander zu kombinieren. Dabei kann es sinnvoll sein, sich als Arbeitgeber mit den Mitarbeitern zusammenzusetzen und diese nach ihren Wünschen bzw. Bedürfnissen im Hinblick auf Gesundheitsfürsorge zu befragen.
Erfahrungsgemäß haben Arbeitnehmer je nach Alter und Lebensweise unterschiedliche Interessen. So ist ein Mittdreißiger mit Familie an anderen Krankenzusatzversicherungen interessiert als etwa eine 50jährige Singlefrau. Auch die Wünsche zwischen verschiedenen Berufsgruppen können recht weit auseinandergehen, sehen sich doch Mitarbeiter im Außendienst ganz anderen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt als etwa Angestellte im Büro. Da die günstigen Beiträge jedoch nur genutzt werden können, wenn mindestens 10 Mitarbeiter in demselben Tarif versichert sind, gilt es einen Konsens zu finden oder, falls das Unternehmen über ausreichend Mitarbeiter verfügt, interessenbezogene Gruppenpolicen abzuschließen.

Die Versicherungsgesellschaften bieten einen regelrechten „Baukasten“, aus dem sich die jeweils benötigte und gewünschte betriebliche Krankenversicherung zusammensetzt. Diese Krankenzusatzversicherungen verstehen sich als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung und sollen Gesundheitsleistungen abdecken, die die gesetzlichen Kassen nicht mehr bezahlen (können). Interessierte können dabei auswählen aus folgenden Angeboten:
  • Übernahme von Kosten für Vorsorgeuntersuchungen (beispielsweise Krebsscreening)
  • Behandlungen bei einem Heilpraktiker bzw. naturheilkundliche und alternative Behandlungsformen
  • Chefarztversorgung
  • Aufenthalt in einem Ein- oder Zweibettzimmer im Falle eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes
  • Zahnersatz
  • Zahnvorsorge und -behandlung
  • Zuzahlungen für Sehhilfen
  • Krankentagegeld
  • Reisekrankenversicherung
  • Gesundheitsmanagement im Unternehmen (z.B. Betriebssportgruppe)
Die genannten Krankenzusatzversicherungen stellen nur den am meisten nachgefragten Teil eines größeren Versicherungsangebotes dar. Welche Zusatzversicherungen für die betriebliche Krankenversicherung nun genau angeboten werden und zu welchen Konditionen, unterscheidet sich von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Die Unterschiede können in der Tat recht groß ausfallen, weshalb sich ein genauer Vergleich immer lohnt.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung in der betrieblichen Krankenversicherung?
Wer privat eine Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder eben Krankenzusatzversicherung abschließt, muss in aller Regel detaillierte Fragen zu seinem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantworten. Je nachdem, wie diese gefürchtete Gesundheitsprüfung ausfällt, kann der Versicherer bestimmte Leistungen von vornherein aus dem Versicherungsschutz ausklammern oder aber den Abschluss einer Versicherung gänzlich verweigern.
Der unbestreitbare Vorteil einer betrieblichen Krankenversicherung besteht nun darin, dass genau diese Gesundheitsprüfung entweder entfällt oder aber, bei manchen Anbietern, nur sehr oberflächlich abgefragt wird. Dadurch können alle Mitarbeiter – auch die, die im Normalfall nicht in den Genuss einer solchen Zusatzversicherung kommen würden – in die betriebliche Krankenversicherung aufgenommen werden.
Gibt es Wartezeiten in der betrieblichen Krankenversicherung?
Bei den Wartezeitenregelungen gelten in den meisten Policen einer betrieblichen Krankenversicherung ähnliche Bedingungen wie bei der Gesundheitsprüfung. Wird eine Krankenzusatzversicherung, beispielsweise eine Zahnersatzversicherung, privat abgeschlossen, gelten Wartezeiten von drei bis acht Monaten. Oft fragen Versicherungsgesellschaften schon beim Abschluss einer Krankenzusatzversicherung nach, ob der potenzielle Versicherungsnehmer sich schon in entsprechender Behandlung befindet.
Im Gegensatz zu den privaten Krankenzusatzversicherungen gibt es solche Wartezeiten bei einer betrieblichen Krankenversicherung nicht. Hier könnte der Versicherungsschutz im Bedarfsfall sofort in Anspruch genommen werden.
Sind die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei?
Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Gehaltserhöhung bzw. Bonuszahlung sind die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung bis zu einer Freigrenze von 44,- Euro je Mitarbeiter und Monat frei von jeglichen steuerlichen oder sozialen Abgaben. Liegt der monatliche Beitrag darüber, müssen Arbeitnehmer sowohl Lohnsteuer- als auch Sozialversicherungsbeiträge darauf entrichten. Der vom Arbeitgeber gezahlte Versicherungsbeitrag gilt schließlich als geldwerter Vorteil im Sinne eines Sachbezuges, worauf gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.04.2011 die für Arbeitslohn üblichen Abgaben zu entrichten sind. Der § 8 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes regelt, dass auch Sachbezüge zum sogenannten „steuerbaren Arbeitslohn“ gehören. Ausgaben des Arbeitgebers zur Absicherung von Mitarbeitern und Familien gehören nach Auffassung des Gerichtes ebenfalls in diese Gruppe der Sachbezüge und sind dementsprechend beim Fiskus anzugeben.

Allerdings, und darin besteht der Vorteil der betrieblichen Krankenversicherung, gewährt der Gesetzgeber bei Sachzuwendungen eine Freigrenze in Höhe von 44,- Euro pro Monat und Person. Erst darüber werden Steuern und Sozialabgaben in anteiliger Höhe fällig. Für lediglich 44,- Euro im Monat können Arbeitgeber jedoch schon attraktive Versicherungspakete für ihre Mitarbeiter abschließen. Beispielsweise sind Zahnzusatzversicherungen oftmals sehr günstig und sind zugleich eine der sinnvollsten privaten Vorsorgeversicherungen.

Steuern und Abgaben können übrigens gespart werden, sobald die Ausgaben für eine betriebliche Krankenversicherung als „sonstiger Bezug“ nach § 40 Abs. 1 Einkommensteuergesetz pauschal versteuert werden. In diesem Fall gelten die Beiträge nicht als Arbeitsentgelt. Wird diese Regelung angewandt, erhöht sich der abgabenfreie Beitrag auf bis zu 1000,- Euro je Mitarbeiter und Jahr.

In jedem Fall aber kann der Arbeitgeber sowohl die Pauschalsteuer als auch die Ausgaben zur betrieblichen Krankenversicherung als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Wie berechnen sich die Beiträge in der betrieblichen Krankenversicherung?
Die betriebliche Krankenversicherung bietet Gesundheitsfürsorge zu äußerst günstigen Tarifen. Diese kommen durch eine Art Mengenrabatt zustande. So müssen bei vielen Versicherungsgesellschaften eine Mindestanzahl von Mitarbeitern (meist sind es 10) in demselben Tarif versichert werden. Der eigentliche Beitrag ist ein Durchschnittsbeitrag, der sich aus dem durchschnittlichen Alter der versicherten Arbeitnehmer errechnet. Je niedriger dieses Durchschnittsalter ist, desto günstiger sind auch die Beiträge. Die Kosten für die betriebliche Krankenversicherung sind im Übrigen für Männer und Frauen gleich, da es sich um sogenannte Unisex-Tarife handelt.
Allerdings unterscheidet sich die betriebliche Krankenversicherung auch in der Hinsicht von einer privaten Krankenvollversicherung, dass keine Rücklagen fürs Alter gebildet werden. Im Klartext bedeutet das, dass sich die Beiträge an den aktuellen Markt anpassen und steigen können.