Betriebliche Altersvorsorge
Die am meisten verbreitete Form der betrieblichen Vorsorge ist die Direktversicherung. Dabei schließt
der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seinen Mitarbeiter einen Versicherungsvertrag ab. Die
Finanzierung dieses Vertrages erfolgt entweder durch eine Entgeltumwandlung oder durch Beiträge des
Arbeitgebers. Aber auch andere Formen sind in Abstimmung mit dem Arbeitgeber möglich, z.B.
Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung oder Pensionskasse.
Entgeltumwandlung
Innerhalb bestimmter Grenzen können Beiträge steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden.
Die Beiträge werden vom Bruttogehalt abgezogen. Sie wirken also steuermindernd. Zudem sind Ersparnisse
bei den Sozialversicherungsbeiträgen möglich.
Direktzusage vom Arbeitgeber
Erteilt der Arbeitgeber eine Direktzusage, kann er die Versicherungsbeiträge, die er für die
Mitarbeiter einzahlt, als Betriebsausgaben geltend machen.
Nachteile bei der Auszahlung:
Für Neuverträge ist die Auszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr möglich. Die Rente und/oder das Kapital müssen zu 100 % versteuert werden. Außerdem fallen Krankenversicherungsbeiträge an.
Nachteile bei der Auszahlung:
Für Neuverträge ist die Auszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr möglich. Die Rente und/oder das Kapital müssen zu 100 % versteuert werden. Außerdem fallen Krankenversicherungsbeiträge an.